Kosten einer Scheidung
Die
Kosten einer Ehescheidung hängen vom Streitwert des Verfahrens ab. Der
Streitwert ergibt sich aus der Summe des dreifachen Wertes des jeweiligen
Einkommens der Parteien ab. Der Mindeststreitwert beträgt 2.000,00 EUR. Zu diesem
Streitwert wird noch ein Wert von rund 1.000,00 EUR für den Versorgungsausgleich
hinzugerechnet (Standartfall). Aus diesem Streitwert werden dann die
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten berechnet. Falls Sie Einkommensrechtlich
nicht in der Lage sind, die Kosten eines Scheidungsverfahrens selbst zu tragen,
gibt es auch die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Hierzu
verweisen wir Sie auf unsere Seite über Verfahrenskostenhilfe.
Hier nun einige Beispiele für die Berechnung der Kosten einer Ehescheidung:
Einkommen
Ehefrau: 800,00 EUR x 3
Einkommen
Ehemann: 2.500,00 EUR x 3
Wobei
keine unterhaltspflichtigen Kinder vorhanden sind:
Berechnung: 3 x
800,00 EUR + 3 x 2.500,00 EUR = 9.900,00 EUR
Zuzüglich Streitwert für
Versorgungsausgleich: 1.000,00 EUR
Streitwert
10.900,00 EUR
Aus
der Tabelle ergeben sich für dieses Beispiel folgende Rechtsanwalts- und
Gerichtskosten
Rechtsanwaltskosten
(inkl. MwSt.): 1.588,65
EUR
Gerichtskosten:
657,00 EUR
Gesamtkosten:
2.245,65 EUR
Einkommen
Ehefrau: 800,00 EUR x 3
Einkommen
Ehemann: 2.500,00 EUR x 3
Wobei
zwei unterhaltspflichtigen Kinder vorhanden sind:
Berechnung: 3
x 800,00 EUR + 3 x 2.500,00 EUR = 9.900,00 EUR
für die
Kinder jeweils 250,00 EUR für drei Monate abzuziehen
Abzugsbetrag: 3 x 250,00
EUR x 2 Kinder = 1.500,00 EUR
Streitwert nach Abzug: 8.400,00 EUR
Zuzüglich Streitwert für
Versorgungsausgleich: 1.000,00 EUR
Streitwert
9.400,00 EUR
Rechtsanwaltskosten
(inkl. MwSt.) 1469,65
EUR
Gerichtskosten
588,00 EUR
Gesamtkosten
2.057,65 EUR